Elternbrief vom 17.01.2022

Liebe Eltern,

wir hoffen, Sie sind gut in das neue Jahr gerutscht! Für das Jahr 2022 wünschen wir Ihnen alles Gute, vorallem Gesundheit und dass es ein schönes Jahr wird!!

Ganz herzlich möchten wir uns bei Ihnen für die große Unterstützung beim Spendenaufruf für das Autonome Frauenhaus bedanken!! Wir können dem Frauenhaus 1000,00 € übergeben.

Unser Weihnachtswünschebaum war reichlich geschmückt mit vielen tollen und wunder-schönen Wünschen und auch einigen, welche zum Nachdenken anregt haben. Wir werden Sie Ihnen zugänglich machen!

Da wir noch im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten, werden die Gruppen im Turnus von 2 oder 3 Wochen die Zimmer wechseln. An der Infotafel in unserem Eingangsbereich finden Sie die jeweiligen Zimmer Ihrer Gruppe.

Unser Träger die Gemeinde Borsdorf bittet mich, Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Bezüglich der Erstattung bzw. Erlass von Elternbeiträgen während des angeordneten Schließzeitraumes erhielten wir durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus folgende telefonische Auskunft:

Die Verwaltungsvorschrift zur Erstattung bzw. Erlass der Elternbeiträge bezieht sich auf flächendeckende Schließungen von Kindereinrichtungen im Freistaat Sachsen.

Auch wenn es sich um eine Allgemeinverfügung des Sächs. Staatsministeriums für Kultus zur teilweisen Schließung der Schule und des Hortes im Zeitraum 29.11. – 10.12.2021 handelte, ist dies nicht mit der o. g. flächendeckenden Schließung gleichzusetzen. Somit kann eine Erstattung von Seiten der Gemeinde nicht erfolgen. Sollten zwischenzeitlich andere Entscheidungen durch das Land getroffen werden, werden wir Sie darüber informieren und ggf. im Nachgang die Elternbeiträge erstatten.  

Außerdem gibt es Mitteilungen zur neuen Coronaverordnung:

Durch die Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schul- und Kita-Coronaverordnung vom 12. Januar 2022 haben sich die Pflichten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Anlehnung an die Corona-Notfall-Verordnung geändert. Durch den neu eingefügten § 4 Absatz 1b SchulKitaCoVO sind ab dem 17. Januar 2022 auch alle Personen, die Kinder zum Bringen und Abholen kurz begleiten sowie alle anderen
betriebsfremde Personen verpflichtet, eine FFP-2-Maske zu tragen.

Leider wurden die Nacharbeiten der Grundreinigung wieder verschoben. Deshalb findet sie nun in der 1. Woche der Winterferien statt. Wir werden somit in der 1. Woche wieder in der Schule die Ferienbetreuung durchführen.

Zurzeit gibt es noch keine Informationen, ob die Hortfahrt in den Winterferien stattfindet. Sobald ich Genaueres weiß, werde ich Sie informieren. Das bedeutet auch, dass die Einzahlung des Betrages dann sehr kurzfristig sein wird. Ich danke für Ihr Verständnis!

Ich wünsche Ihnen im Namen meines Teams eine gute Zeit und passen Sie auf sich auf!!

Veronika Raschke
Dipl. Sozialpädagoge
Hortleiterin